
Aufgrund der gegenüber dem Angebot des Bundes im Jahr 2009 verbesserten Konditionen ist bundesweit mit einem größeren Interesse zu rechnen.
Da die Mittel begrenzt sind und die Anträge deutschlandweit nach dem"Windhundverfahren" bewilligt werden, sollten alle interessierten Landwirten möglichst unverzüglich, schon vor der offiziellen Antragseröffnung, das Gespräch mit Ihrer Hausbank zu suchen und die notwendigen Unterlagen herzurichten.
Die wichtigsten Eckpunkte des Liquiditätshilfeprogramms im Überblick:
Laufzeiten und Zinsbindung:
Antragsfrist:
Sofern nicht schon zuvor durch Ausschöpfung der verfügbaren Mittel die Antragstellung eingestellt wird, können theoretisch bis 30. November 2011 zinsverbilligte Darlehen beantragt werden.
Obergrenzen der Beihilferegelungen:
Für 2010 liegt Obergrenze für so genannte Kleinbeihilfen bei 15.000 Euro.
Für 2011 gilt die De-Minimis-Regelung, sodass die Gesamtsumme aller De-Minimis- Beilhilfen im Zeitraum von drei Kalenderjahren 7.500 Euro nichtüberschreiten darf. Grundsätzliche Informationen wird auch wieder die Landwirtschaftliche Rentenbank im Internet anbieten: http://www.rentenbank.de. (pd)
vom 04. März 2010
vom 04. März 2010
vom 04. März 2010
vom 06. Oktober 2009
vom 29. Dezember 2009
vom 16. Januar 2010
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vom 02. Februar 2010
vom 27. Januar 2010
vom 21. Januar 2010
vom 11. Februar 2010
vom 14. Januar 2010
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