Zinsverbilligte Kredite möglichst sofort beantragen

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Aufgrund der gegenüber dem Angebot des Bundes im Jahr 2009 verbesserten Konditionen ist bundesweit mit einem größeren Interesse zu rechnen.

Da die Mittel begrenzt sind und die Anträge deutschlandweit nach dem"Windhundverfahren" bewilligt werden, sollten alle interessierten Landwirten möglichst unverzüglich, schon vor der offiziellen Antragseröffnung, das Gespräch mit Ihrer Hausbank zu suchen und die notwendigen Unterlagen herzurichten.

Die wichtigsten Eckpunkte des Liquiditätshilfeprogramms im Überblick:

  • Antragstellung:
    voraussichtlich ab Anfang März 2010, eventuell schon früher
  • Beantragung:
    zinsverbilligte Krediteüber die Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank
  • Zinsverbilligung:
    bis zu zwei Prozentpunkte (aber: Mindestzinssatz ein Prozent)
  • Darlehenssumme:
    maximal 250.000 Euro
  • Antragsberechtigt:
    landwirtschaftliche Betriebe (unabhängig von Rechtsform und Produktionsrichtung); auch Betriebe, die schon 2009 eine Liquiditätshilfe aus Rentenbankmitteln erhalten haben.
  • Nicht antragsberechtigt:
    Betriebe mit deutlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie mit mehr als 25 Prozent Kapitalbeteiligung deröffentlichen Hand
  • Zulässige Verwendung:
    nur für betriebliche Zwecke, zum Beispiel Erwerb kurz- und langlebiger Wirtschaftsgüter, Kapitaldienst für bzw. Umschuldung von bestehenden Verbindlichkeiten
  • Unzulässige Verwendung:
    Erwerb oder Herstellung von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie Umschuldung der im Jahr 2009 aufgenommenen Liquiditätshilfedarlehen.

Laufzeiten und Zinsbindung:

  • Laufzeit 4 Jahre:
    Zinsbindung und Zinsverbilligungüber volle Laufzeit
  • Laufzeit 6 Jahre:
    Zinsbindung fünf Jahre, Zinsverbilligung über volle Laufzeit
  • Laufzeit 10 Jahre:
    erste Zinsbindung und Zinsverbilligung fünf Jahre.
  • Kreditvarianten:
    a.) mit vorzeitigem Kündigungsrecht
    b.) ohne vorzeitigem Kündigungsrecht.

Antragsfrist:

Sofern nicht schon zuvor durch Ausschöpfung der verfügbaren Mittel die Antragstellung eingestellt wird, können theoretisch bis 30. November 2011 zinsverbilligte Darlehen beantragt werden.

Obergrenzen der Beihilferegelungen:

Für 2010 liegt Obergrenze für so genannte Kleinbeihilfen bei 15.000 Euro.

Für 2011 gilt die De-Minimis-Regelung, sodass die Gesamtsumme aller De-Minimis- Beilhilfen im Zeitraum von drei Kalenderjahren 7.500 Euro nichtüberschreiten darf. Grundsätzliche Informationen wird auch wieder die Landwirtschaftliche Rentenbank im Internet anbieten: http://www.rentenbank.de. (pd)

Geschrieben am 08. Februar 2010 von www.agrarheute.com


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