
Das Ende Februar verabschiedete Papier empfiehlt den Mitgliedsländern Methoden zur Berechnung der Treibhausgas-Emissionen und zur Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien; es enthält aber keine verbindlichen Vorgaben. Damit bleibt es jedem Land selbst überlassen, die nachhaltige Energieerzeugung zu regeln und zu verbessern."Die nachhaltige und effiziente Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoff aus Biogas sollte für jeden Anlagenbetreiber selbstverständlich sein", betont der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V., Dr. Claudius da Costa Gomez.
Es sei eine Frage des Prinzips, dass sowohl der Anbau der Energiepflanzen als auch der Betrieb der Anlage und das Ausbringen der Gärprodukte so klimafreundlich und naturverträglich wie möglich geschehe. Die Vorschläge der EU-Kommission erlauben es den einzelnen Mitgliedsländern, die Nachhaltigkeitskriterien selbst zu bestimmen und in die Tat umzusetzen. In Deutschland regeln Vorgaben wie"Cross Compliance" und die"Gute fachliche Praxis" die Naturverträglichkeit des Landbaus. Der Fachverband Biogas und seine Mitglieder setzen sich darüber hinaus für nachhaltige und umweltfreundliche Anbaumethoden ein.
"Anforderungen sollten gleich sein"
Bei der energetischen Verwertung von Energiepflanzen in Biogasanlagen ist die Sortenreinheit nicht so entscheidend, da so gut wie alle Pflanzen vergoren werden können. Mit dem Anbau von Energiepflanzen lässt sich die Fruchtfolge auflockern und die Biodiversität auf den Flächen erhöhen. Dennoch sind die Anforderungen an den Anbau von Energiepflanzen strenger als bei der Nahrungsmittelproduktion."Die gesetzlichen Vorgaben sollten für die Nahrungsmittelproduktion und den Energiepflanzenanbau gleich sein", fordert daher auch da Costa Gomez. (pd)
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