
Diese Fahrerlaubnis gilt für Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. In der Vergangenheit war es immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen durch die Kontrollbehörden gekommen, ob der Transport von Biomasse beispielsweise für gewerbliche Biogasanlagen der Fahrerlaubnisklasse T oder der Fahrerlaubnisklasse C/CE (Lkw) bedarf.
Auf Druck des Berufsstandes und der in dieser Sache beratend zur Seite stehenden Landwirtschaftskammer Niedersachsen habe das Bundesverkehrsministerium nun endlich bestätigt, dass solche Transporte unabhängig vom Güterkraftverkehrsgesetz mit der Fahrerlaubnisklasse T möglich seien.
Nun sei die von Behörden vertretene paradoxe Ansicht vom Tisch, dass für den Transport von Silomais zur Fütterung von Kühen ein anderer Führerschein erforderlich sei als für Silomais zur Fütterung von Bakterien in Biogasanlagen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte ausdrücklich diese Klarstellung seitens des Bundesverkehrsministeriums. Damit sei endlich ein kleines Stück Rechtssicherheit im ansonsten sehr komplexen Themenfeld der landwirtschaftlichen Transporte erfolgt. (AgE)
vom 01. Mai 2010
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