
Den Jahresbericht 2008 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm legte das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jetzt in Braunschweig vor. Bei Stichproben und anlassbezogenen Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben im Jahr 2008 stellte sich heraus, dass nur 1,4 Prozent der beruflichen Anwender nicht die erforderliche Sachkunde nachweisen konnten.
Die turnusgemäße Überprüfung ihrer Pflanzenschutzgeräte konnten 1,8 Prozent der Landwirte nicht belegen. Anwendungs- oder Bienenschutzbestimmungen wurden auf 2,7 Prozent der Flächen nicht eingehalten. Deutlich höher fielen die Beanstandungsquoten im Einzelhandel aus. Die Kontrolleure deckten auf, dass rund 12 Prozent der Einzelhandelsbetriebe den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln nicht vorschriftsmäßig angezeigt hatten. In jeder vierten Verkaufsstelle fanden sie Präparate, die nicht oder nicht mehr verkehrsfähig waren.
Einzelhandel patzt bei Beratung und Selbstbedienungsverbot
In 8,4 Prozent der Betriebe wurde das Selbstbedienungsverbot missachtet, in 6,0 Prozent bemängelten die Inspektoren fehlende Sachkunde des Verkaufspersonals. Testkäufe zeigten, dass die Kundenberatung in fast einem Drittel der Fälle nicht den gesetzlichen Anforderungen genügte. Unter anderem wurden Käufer nicht darauf hingewiesen, dass Herbizide auf befestigten Flächen wie Bürgersteigen oder Garagenauffahrten nicht eingesetzt werden dürfen. Nur in begrenzten Ausnahmefällen können die Länderbehörden eine Genehmigung erteilen. Bei etwa einem Drittel von 1.400 kontrollierten Flächen stellte sich heraus, dass die Unkrautbekämpfungsmittel ohne die erforderliche Genehmigungausgebracht worden waren. Allerdings ist die hohe Beanstandungsquote nach Darstellung des BVL nicht repräsentativ, weil ein Großteil der Kontrollen aufgrund von Anzeigen oder Verdachtsmomenten erfolgte. (aiz)
vom 01. Mai 2010
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