Förderende für Ackeranlagen ein 'unüberlegter Radikalschlag'

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Zum 1. Juli 2010 sollen laut einem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts die Vergütungssätze für Photovoltaik (PV)-Dachanlagen um 16 Prozent und für Freiflächenanlagen (Ausnahme Konversionsflächen) um 15 Prozent abgesenkt werden. Ferner werden ab diesem Zeitpunkt PV-Freiflächenanlagen auf Ackerland nicht mehr nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz vergütet.

Franz Kustner, Vorsitzender des Landesfachausschusses für Nachwachsende Rohstoffe im Bayerischen Bauernverband, zeigt auf, was dies für die Landwirtschaft bedeutet.

Wie sehen Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung?

Positiv ist, dass die Regierungsfraktionen eingesehen haben, dass der 1. April 2010 als geplanter Termin für die Absenkung der Vergütungssätze für PV-Dachanlagen untragbar gewesen wäre, da viele geplante und im Bau befindliche Anlagen Probleme gehabt hätten, diesen Termin zu erreichen. Ein unüberlegter Radikalschlag ist allerdings das geplante Verbot von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Wie meinen Sie das? Es gab doch auch innerhalb der Landwirtschaft Stimmen, die fordern, Freiflächenanlagen zur verbieten?

Wir haben immer gefordert, dass PV-Anlagen zuerst aufs Dach gehören. Es ist auch nur verständlich, dass einem Landwirt das Herz blutet, wenn riesige Solaranlagen von fondsgestützten Investoren auf besten Böden errichtet werden und weder die Landwirtschaft noch die ländliche Bevölkerung eingebunden ist.

Also ist es richtig, Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr zu fördern?

Nein, das ist der Punkt, den ich mit"Radikalschlag" meine. Die Entscheidung der Bundesregierung begründet sich auf einer Schwarz-Weiß-Diskussion. Ich hätte mir hier ein differenziertes Vorgehen gewünscht. Hätte sich die Bundesregierung Gedanken gemacht, Größenklassen, wie in anderen Bereichen des Erneuerbare Energie-Gesetzes, einzuführen oder Grünland für die Errichtung von PV-Anlagen zuzulassen, dann hätten Rahmenbedingungen gesetzt werden können, die Spielraum für sinnvolle Projekte auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen gelassen hätten. Durch Verzicht von Ausgleichsmaßnahmen, beziehungsweise die Integration von PV-Anlagen in bestehende Ausgleichsmaßnahmen hätten sich Flächennutzungskonflikte zusätzlich minimiert.

Was sind Ihre Vorstellungen von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen?

Aus meiner Sicht liese sich eine breite gesellschaftliche Akzeptanz nur einstellen, wenn unsere Forderungen umgesetzt und zudem die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung die Ansprüche von Landschaftserhaltung, Agrarstruktur und Tourismus berücksichtigen würden. Besonders dann, wenn es sich um Bürgersolaranlagen in Besitz der Landwirte und der Bewohner des ländlichen Rahmen gehandelt hätte. Da bleibt die Wertschöpfung in der Region. Außerdem wird durch Gemeinschaftsprojekte der Zusammenhalt vor Ort gefördert.

Wie verlässlich ist die Politik im Bereich der Erneuerbaren Energien?

Wenn man die Entscheidungen der letzten Jahre verfolgt, sind dies oftmals Schnellschüsse, deren Auswirkungen fatal für die betroffenen Branchen sind. Neben Photovoltaik denke ich besonders an den Bereich Biokraftstoffe. Wir Landwirte leben mit den Herausforderungen der Globalisierung und der volatilen Märkte. Bei den derzeitig schlechten Erzeugerpreisen für landwirtschaftlicheErzeugnisse sind wir schon fast gezwungen, zur Einkommensstabilisierung Alternativen im Bereich der Erneuerbaren Energien zu prüfen beziehungsweise zu nutzen. Mit der Entscheidung der Bundesregierung wird wieder eine Alternative versiegen, von der der gesamte ländliche Raum durch die Generierung von Wertschöpfung und Schaffung von Arbeitsplätzen, besonders im Handwerk, hätte profitieren können. Der Beitrag zum Klimaschutz oder zur Verringerung von Energieimporten ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. Ich erwarte von einer Bundesregierung eine nachhaltig angelegte Strategie bei den Erneuerbaren Energien. Diese kann ich bei den Entscheidungen zur Besteuerung der Biokraftstoffe wie auch jetzt bei den Vergütungsregelungen von Photovoltaikanlagen nicht erkennen. (pd)

  • Seite 2: Was ist neu ab 1. Juli?
    EinenÜberblick, was genau sich ab 1. Juli bei der Anpassung der Solarförderung ändern soll, erhalten Sie auf Seite 2.mehr ...
     
  • Download: Erklärung der Landesfachausschüsse
    Die Landesfachausschüsse für pflanzliche Produktion, Nachwachsende Rohstoffe sowie für Ländlichen Raum und Umwelt, ebenso wie für Tierische Veredelung des Bayerischen Bauernverbandes haben eine Erklärung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen verabschiedet. Die gesamte Erklärung können Sie hier als pdf-Dokumentherunterladen.mehr ...

Geschrieben am 04. März 2010 von www.agrarheute.com


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