
Gefördert werden landwirtschaftliche Unternehmen, die in langlebige bauliche oder technische Wirtschaftsgüter (z. B. Ställe, Mehrzweckhallen, Gewächshäuser, Siloplatten u. a.) mind. 20.000,00 Euro investieren.
Nicht gefördert werden allerdings Maschinen sowie Kapazitätserweiterungen im Bereich der Schweinemast, der Geflügelmast und der Kleingruppenhaltung von Legehennen. Das Land gewährt aus EU-, Bundes- und Landesmitteln einen Zuschuss von 25 Prozent (bzw. 30 Prozent bei besonders tiergerechter Haltung) der Nettoinvestitionskosten.
Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhöhen. Anträge können vom 02.11. bis 16.11.2009 gestellt werden. Sollten die bereitgestellten Mittel nicht für alle Anträge ausreichen, wird eine Bewilligungsrangfolge nach bereits festgelegten Kriterien gebildet. Für weitergehende Informationenstehen die örtlichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung. (pd)
vom 01. Mai 2010
vom 23. April 2010
vom 21. April 2010
vom 29. Oktober 2009
vom 10. Dezember 2008
vom 02. April 2010
Erscheinungsdatum: 03.09.2010
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vom 16. August 2010
vom 23. August 2010
vom 30. August 2010
vom 19. August 2010
vom 25. August 2010
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