Vollständige Entkopplung ab 2012

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Diesen Zielen dient der Gesetzentwurf zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und des Agrarstatistikgesetzes, den das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat.

Bei der Neuregelung geht es in erster Linie um die vom EU-Recht vorgeschriebene Einbeziehung der bisher an die Produktion gekoppelten Beihilfen in die Betriebsprämienregelung. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung erhalten die Landwirte noch bis einschließlich 2011 die derzeit gekoppelten Prämien für Kartoffelstärke, Eiweißpflanzen sowie die Verarbeitungsbeihilfen für Trockenfutter, Flachs und Hanf.

2012: Beihilfen werden auf einheitliche Zahlungsansprüche umgelegt

Ab 2012 werden die Beihilfen auf die jeweiligen regional einheitlichen Zahlungsansprüche umgelegt. Eine einjährige Übergangsregelung ist für die Erzeugungsbeihilfe zugunsten von Stärkekartoffelerzeugern vorgesehen. Die Beihilfe soll den Stärkekartoffelerzeugern 2012 zunächst betriebsindividuell zugewiesen werden, um sie ab 2013 in die regional einheitliche Flächenprämie einzubeziehen. Andernfalls, so die Begründung, würden die Betriebe mit Stärkekartoffeln im Jahr 2012 schlagartig erhebliche Einbußen erleiden.

Prämienvolumen: 81 Millionen Euro pro Jahr

Das gesamte Prämienvolumen aus der anstehenden Entkopplung beläuft sich auf 81 Millionen Euro im Jahr. Ähnlich wie bereits 2005 soll ein bestimmter Teil der Gesamtsumme zwischen den Ländern umverteilt werden. Auf diese Weise erhalten insbesondere das Saarland, dessen regionale Flächenprämie am unteren Ende der Länderskala rangiert, aber auch Rheinland-Pfalz einen Aufschlag, so dass sich der Abstand zwischen den Prämienniveaus innerhalb des Bundesgebiets etwas verringert.

Gleitflug in das Regionalmodell

Die Einbeziehung der bislang gekoppelten Beihilfen in das Betriebsprämienmodell geht einher mit dem Gleitflug vom bisherigen Kombinationsmodell in ein reines Regionalmodell. Im Zuge dieses Gleitflugs, der in diesem Jahr beginnt und der 2013 mit regional einheitlichen Flächenprämien abgeschlossen sein wird, werden die unterschiedlichen Zahlungsansprüche schrittweise an einen jeweils regional einheitlichen Wert angeglichen. Diese sogenannten regionalen Zielwerte wurden Ende letzten Jahres für jede der 13 deutschen Regionen errechnet, indem die Summe der Werte aller Zahlungsansprüche einer Region im letzten Jahr durch die Anzahl aller Zahlungsansprüche einer Region geteilt wurde.

Die regionalen Zielwerte für die 13 Regionen, die inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, reichen von

  • 259 Euro/ha im Saarland bis
  • 359 Euro/ha in Schleswig-Holstein/Hamburg sowie in Nordrhein-Westfalen.

Für jeden Zahlungsanspruch wird die Abweichung vom regionalen Zielwert aus dem Jahr 2009 schrittweise abgebaut. In diesem Jahr wird die Abweichung um zehn Prozent reduziert, im nächsten Jahr um 30 Prozent, 2012 um 60 Prozent, um schließlich 2013 den regionalen Zielwert zu erreichen.

Umverteilungsmittel: Deutlicher Anstieg im Saarland

Hinzu kommen nunmehr die Auswirkungen der Entkopplung der bislang noch gekoppelten Prämien. Nach der Neufassung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird im Jahr 2012 das zusätzliche Prämienvolumen, das sich aus der Entkopplung ergibt, auf die Regionen aufgeteilt. Die Zahlungsansprüche werden dann um einen regional einheitlichen Betrag erhöht. Der weit überwiegende Teil dieser Prämien im Umfang von 81 Millionen Euro wird nach historischen Kriterien verteilt, fünf Prozent werden zwischen den Ländern umverteilt. Der größte Teil dieser Umverteilungsmittel fließt in das Saarland. Dort steigt die Flächenprämie in der Folge um gut 36 Euro auf 295,50 Euro/ha.

Die Entkopplung der Stärkekartoffelprämie und deren Umlage auf die allgemeine Flächenprämie machen sich vor allem in Niedersachsen bemerkbar. Die regionale Flächenprämie erhöht sich dadurch deutlich und liegt ab 2013 bei 366 Euro/ha.

Niedersachsen rückt damit hinsichtlich des Prämienniveaus an die Spitze der Bundesländer, gefolgt von

  • Bayern mit 361 Euro/ha und
  • Schleswig-Holstein mit rund 359 Euro/ha.

Aufgrund der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Umverteilung verringert sich der Abstand der führenden Prämienländer zu den Schlusslichtern von rund 100 Euro/ha auf etwa 70 Euro/ha. Im Schnitt werden künftig bundesweit knapp 344 Euro/ha gezahlt.

Brüche für Stärkekartoffelerzeuger vermeiden

Die Stärkekartoffelbeihilfe wird dem Entwurf zufolge zwar 2012 ebenfalls entkoppelt, aber zunächst betriebsindividuell zugewiesen und erst 2013 auf den regional einheitlichen Wert aufgeschlagen. Diese Übergangsregelung begründet die Bundesregierung mit der Vermeidung von Brüchen für die Stärkekartoffelerzeuger. Ohne eine solche Regelung müssten diese 2012 "schlagartig erhebliche Einbußen" hinnehmen, heißt es in der Gesetzbegründung. Wegen der engen Verzahnung mit dem übrigen Kartoffelmarkt könnten sich zudem durch abrupte Produktionsverlagerungen negative Auswirkungen auf den Gesamtmarkt ergeben. Diese Verflechtungen bestünden in den übrigen Sektoren hingegen nicht. Anders als die Beihilfe für Stärkekartoffelerzeuger soll jedoch die Verarbeitungsprämie für Kartoffelstärke bereits 2012 in den allgemeinen Erhöhungsbetrag einbezogen werden. (AgE)

Geschrieben am 31. März 2010 von Jan-Klaus Beckmann


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